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Ein Mandant unserer Kanzlei, Staatsangehöriger der SR Vietnam, sollte kürzlich nach Vietnam abgeschoben werden. Unser Mandant war zwar illegal in Deutschland. Jedoch war er Vater eines jüngst geborenen vietnamesischen Kindes. Angesichts der Tatsache, dass unser Mandant sich um sein Kind kümmerte, beantragten wir für ihn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Nun ist das Kind zwar ebenfalls Vietnamese und auch die Kindesmutter. Das hindert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jedoch nicht. Die Ausländerbehörde war anderer Meinung. Sie lehnte den Antrag ab und betrieb die Abschiebung, Zum Schutz unseres Mandanten stellten wir die erforderlichen Anträge beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Im gerichtlichen Verfahren (VG 4 L 304/12) erkannte die Ausländerbehörde nach Hinweis des Gerichts, dass wir im Recht waren, und stoppte das Abschiebungsverfahren. Seit 2 Wochen hat unser Mandant nun auch die beantragte Aufenthaltserlaubnis und kann sich, ohne aufenthaltsrechtlich besorgt zu sein, um sein Kind kümmern. Die Kosten des Gerichtsverfahrens und des Widerspruchsverfahrens hatte die Ausländerbehörde bzw. der Landkreis zu tragen.

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