Aktuelles

  • Abschiebungsandrohung 

    Ein Problem mit der Aufenthaltserlaubnis tritt nach unserer Erfahrung oft nach Erreichen der Volljährigkeit auf.& Hat der Ausländer dann eine Berufsausbildung abgebrochen und ist der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert, dann verweigert die Ausländerbehörde oft die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Manchmal kommen dann noch Jugendstraftaten hinzu.Nach einer meist dreiwöchigen Frist lehnt die Ausländerbehörde in diesen Fällen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ab, fordert zur Ausreise auf und droht die Abschiebung an. Spätestens jetzt ist die Beauftragung eines wirklich spezialisierten Anwalts unumgänglich, wenn man nicht ausreisen…
  • Abschiebungsverbot für vietnamesischen Vater 

    Ein Mandant unserer Kanzlei, Staatsangehöriger der SR Vietnam, sollte kürzlich nach Vietnam abgeschoben werden. Unser Mandant war zwar illegal in Deutschland. Jedoch war er Vater eines jüngst geborenen vietnamesischen Kindes. Angesichts der Tatsache, dass unser Mandant sich um sein Kind kümmerte, beantragten wir für ihn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Nun ist das Kind zwar ebenfalls Vietnamese und auch die Kindesmutter. Das hindert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jedoch nicht. Die Ausländerbehörde war anderer Meinung. Sie lehnte den Antrag ab und betrieb die Abschiebung, Zum Schutz unseres Mandanten stellten wir die erforde…
  • Anerkennung einer pakistanischen Eheschließung 

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart (11 K 3419/12)  hat  kürzlich über folgenden Fall entschieden:Ein pakistanischer Staatsangehöriger reiste 2012 mit seiner lettischen Ehefrau und 3 gemeinsamen lettischen Kindern nach Deutschland ein. Die lettische Ehefrau besaß eine Freizügigkeitsbescheinigung (EU).  erfahren zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte (EU) legte der Pakistaner eine Urkunde der pakistanischen Botschaft Taschkent vor, die seine Eheschließung mit der Lettin am 14.3. 2008 in Bhana-Mari. Peshawar, bescheinigte. Die Ausländerbehörde forderte weitere Unterlagen und eine Kostenübernahmeerklärung für die Überprüfung der Eheurkunde. Sch…
  • Annullierung der Ehe (Aufhebung) 

    Ein häufig an uns von Mandanten herangetragener Wunsch ist es, eine - oft erst kürzlich - eingegangene Ehe zu beenden. Ein häufiger Fall ist, dass ein Deutscher oder ein Ausländer, der in Deutschland lebt, einen Ausländer, den er über Internet, im Urlaub oder über Bekannte kennengelernt hat, heiratet und dieser durch die Heirat in Deutschland ein Aufenthaltsrecht bekommt. Oft schon nach kurzer Ehe stellt man fest, dass der Ehemann/ die Ehefrau nicht zu einem passt oder eigentlich nur geheiratet hat, um nach Deutschland zu kommen. Dann begehrt der deutsche Ehepartner eine möglichst schnelle Trennung. Das Scheidungsrecht verlangt in der Regel,…
  • Anspruch auf das Visum zum Studium 

    Zu den häufigen Fällen, die von meiner Kanzlei bearbeitet werden, gehören abgelehnte Visaanträge, die auf ein Studium oder einen Sprachkurs in Deutschland gerichtet waren.Geregelt sind diese Visa oder Aufenthaltserlaubnisse in § 16 Aufenthaltsgesetz. Der Text ist jedoch missverständlich.Nach § 16 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt werden. Das heißt, dass die Ausländerbehörde Ermessen hat. Sie muss die beantragte Aufenthaltserlaubnis bzw. das Visum nicht erteilen. Und nach unserer Erfahrung ist eine Ablehnung nicht selten.Der Europäische Gerichtshof hat nun (2014) jedoch entschieden, dass die…
Pause

Auf Grund des regen Interesses unserer Mandantschaft soll über die aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Heirat in Dänemark informiert werden.
Es ist weithin bekannt, dass die Heirat eines Ausänders in Dänemark wesentlich schneller erfolgen kann, als das in Deutschland der Fall ist. Viele dänische Gemeinden bieten die Heirat unter unterschiedlichen Voraussetzungen an. Einige fordern eine oder mehrere Übernachtungen; in anderen kann am Tag der Anreise geheiratet werden. Auch gibt es Agenturen, die bei der Organisation unterstützen. Gegen ein Entgelt, versteht sich.
Üblicherweise heiraten deutsche Staatsangehörige dort Ausländer mit Schengen-Visum oder sog. Positivstaater, d.h. Personen aus Ländern, die für einen Kurzaufenthalt in Deutschland kein Visum benötigen (z.B. Paraguayer).
Ist die Heirat in Dänemark erfolgt, dann wird nach der Einreise in Deutschland die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz beantragt. Da das Schengenvisum der Antragsteller in der Regel noch gültig ist, greift § 81 Aufenthaltsgesetz. Der Aufenthalt ist dann über den Zeitraum der - meistens - 3 Monate hinaus legal, mindestens bis zum Abschluss der Antragsprüfung durch die Ausländerbehörde.
Geprüft wird, ob der Antrag in Deutschland gestellt werden kann oder ob er im Heimatland bei der deutschen Botschaft gestellt werden muss.
Nach § 39 Aufenthaltsverordnung ist eine Antragstellung in Deutschland möglich, wenn der Anspruch nach der Einreise in Deutschland entstanden ist. Wesentliches Ereignis als Anspruchsvoraussetzung ist die Eheschließung. Diese hat jedoch schon vor der Einreise stattgefunden, in Dänemark. Damit scheidet § 39 AufenthaltsVO aus.
Der - nun verheiratete - Ausländer ist mit einem Schengenvisum eingereist. Das ist nicht das richtige Visum für den Langzeitaufenthalt auf Grund der Heirat.
Es steht im Ermessen der Ausländerbehörde, über diesen Mangel hinwegzusehen (§ 5 Abs.2. Aufenthaltsgesetz). Wenn es für die Ausländerbehörde offensichtlich ist, dass man durch die Heirat in Dänemark das Verfahren unter Umgehung des vorgesehenen Weges beschleunigen will, dann besteht mindestens eine Neigung zur Ausübung des Ermessens zu Lasten des Antragstellers. Geprüft wird dann z.B. von der Ausländerbehörde Berlin, ob der Antragsteller bei der Beantragung des Visums falsche Angaben zum Aufenthaltszweck gemacht hat. Ist das der Fall, dann liegt ein Missbrauch nahe.
Freilich können auch Umstände vorliegen, die eine Ausreise vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unzumutbar machen, z.B. die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen in Deutschland, betreuungsbedürftige Kinder, Schwangerschaft, Krankheit. Reine Kostenersparnis gehört allerdings nicht dazu.
Grundsätzlich muss die Ausländerbehörde sämtliche Umstände des Falles berücksichtigen und in die Ermessensausübung einbeziehen.

Immigration law


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Family Law


Familienrecht
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Contract law


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