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Die Erteilung eines Visums für ein Studium in Deutschland ist in § 16 AufenthaltG geregelt, einschließlich der studienvorbereitenden Sprachkurse bzw. der Teilnahme an Studienkollegs.
Ausländerrechtliche Probleme kann es bei der Erteilung  des Visums geben. Nach unserer Erfahrung, und wir haben schon viele ausländische Studenten vertreten, treten in der Praxis jedoch weit häufiger Probleme bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf. Regelmäßig sind die Gründe dabei bei der Zeitüberschreitung, nicht bestandenen Prüfungen oder unerlaubten Studienplatzwechseln zu finden.
So haben wir jüngst den Fall eines mongolischen Studenten vertreten. Unser Mandant kam mit einem Sprachvisum nach Deutschland und hat erst nach 3,5 Jahren an einer Hochschule die Zulassung für das Studium beantragt. Dafür benötigte er die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Das Gesetz und die Verwaltungsvorschriften sehen jedoch nur 2 Jahre für die Studienvorbereitung vor. Nach diesen 2 Jahren soll das Studium beginnen. Wegen der ganz erheblichen Zeitüberschreitung beabsichtigte die Ausländerbehörde die Ablehnung der Verlängerung.
Leider gab es auch noch mit der Zulassung an der Hochschule Probleme. Durch viele Gespräche mit der Hochschule konnte schließlich eine vorzeitige Zulassung erreicht werden und in der Folge gelang es uns auch, die Ausländerbehörde zu einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu bewegen.
Wenn Sie mit der Erteilung des Visums für ein Studium oder mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für das Studium Probleme haben, dann sollten Sie auf jeden Fall vor der endgültigen Ablehnung des Antrags einen spezialisierten und engagierten Rechtsanwalt aufsuchen. Denn nach der Ablehnung bleibt häufig nur der Gang zum Gericht und in der Regel wird dann auch zur Ausreise aufgefordert.


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