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Ein in unserer Praxis immer wieder auftretendes Problem ist das der sogenannten Scheinehe.  Da möchte eine Deutsche oder ein Deutscher einen Ausländer heirateten oder hat gar schon geheiratet und steht plötzlich vor der Situation, dass der ausländische Ehegatte kein Visum bekommt. Dasselbe gilt, wenn ein hier lebender Ausländer einen Ausländer aus dem Ausland heiratet.
Dann kann die Situation eintreten, dass man zwar verheiratet ist, aber seinen Ehegatten über Jahre (!)  nicht nach Deutschland bekommt oder gar nie! Eigentliich ein Unding.

Das läuft dann in der Regel so ab: Der Ausländer reicht die Antragsunterlagen bei der deutschen Botschaft im Heimatland ein. Die Botschaft reicht einen Satz Kopie oder Originale weiter an die Ausländerbehörde. Wenn jetzt der Sachbearbeiter der Botschaft oder der Ausländerbehörde einen Hinweis darauf zu haben glaubt, dass der ausländische Partner in Deutschland nicht mit dem deutschen Ehegatten zusammen leben will, jedenfalls nicht länger, sondern nur das Visum anstrebt um nach Deutschland zu kommen, dann wird eine Befragung angeordnet. Als Indizien für eine Scheinehe kann ein erheblicher Altersunterschied gelten oder das Vorliegen einer Urlaubsbekanntschaft. Oft gibt es nicht mal ein Indiz, jedenfalls aus vernünftiger Perspektive. Und trotzdem wird eine zeitgleiche Befragung der Ehegatten angeordnet.
Und aus langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass es bei diesen Befragungen fast immer Unstimmigkeiten gibt. Und wenn die Aussagen der Partner übereinstimmt, dann kann das Visum immer noch mit dem Argument abgelehnt werden, dass zwar keine Widersprüche auftetreten sind, aber ein Partner auf bestimmte Fragen nicht antworten konnte.  Wie da die Sachbearbeiter manchmal entscheiden, ist einfach erschreckend.
Wir haben z.B. im letzten Monat den Fall gehabt, dass ein eingebürgerter Vietnamese (also nun Deutscher !), der hier seit vielen Jahren fleißig arbeitet in Vietnam eine Vietnamesin geheiratet hat. Er ist in Deutschland alleinerziehender Vater und die Frau in Vietnam alleinerziehende Mutter.
Er und seine Ehefrau können sich natürlich dank der gemeinsam beherrschten Sprache perfekt verständigen (Verschiedene Muttersprachen sind auch so ein Ansatzpunkt der Behörden für Zweifel ). Trotzdem hat man ohne ersichtlichen Anlaß eine Befragung angesetzt. Bei den Befragungen traten keine Widersprüche auf. Nun hat die Botschaft aber doch einen Weg gefunden, den Antrag abzulehnen. Man sagte einfach, dass die Frau zu geringe Kenntnis von dem Ehemann habe. Bemängelt wurde, dass sie nicht wusste, wie die Eltern des Mannes heißen. Nun waren die aber schon lange tot. Wer kennt denn schon die Namen der vor langem verstorbenen Schwiegereltern !
Dann sagt die Botschaft, dass die Frau also die Verhältnisse/ Familie usw. des Ehemannes nicht gut kenne und also nicht mit ihm zusammenleben wolle und also nur nach Deutschland kommen wolle. Obwohl selbst die Ausländerbehörde das anders sah, lehnte die Botschaft den Antrag auf Erteilung des Visums ab. Kein Witz !

Wir konnten die Botschaft dann zum Glück im Remonstrationsverfahren (Widerspruchsverfahren) überzeugen, das Visum zu erteilen.
Der Deutsche, der glaubt, es sei ja alles in Ordnung und er habe das Recht, seine ausländische Frau/ Mann nach Deutschland zu holen, kann leider leicht an den Realitäten scheitern. Die Tatsache, dass man seinen Ehegatten über Jahre nicht nach Deutschland holen kann, hängt oft nur von der Entscheidung (Laune ?) eines Sachbearbeiters ab. Das kann vielleicht später durch eine Gerichtsentscheidung korrigiert werden, aber die Gerichtsverfahren dauern wenigstens ein Jahr. Zuständig ist unser Verwaltungsgericht in Berlin.
Es kann also nur dringend empfohlen werden, in solchen Verfahren möglichst frühzeitig einen im Ausländerrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen.  

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