• Spanish
  • English (UK)
Ein häufiger Fall meiner Kanzlei ist der Folgende:
Ein Deutscher/ eine Deutschte  kennte eine Ausänderrin/ einen Ausländer und lädt diesen/ diese nach Deutschland ein. Das Visum ist für den Besuch, für maximal 3 Monate, ein Schengenvisum.
Nun wird entschieden oder es war schon vorher geplant: Das Paar will heiraten.
Das geht in der Regel sowohl in Dänemark als auch in Deutschland. Entgegen der verbreiteten Meinung ist natürlich die Heirat in Deutschland auch mit einem Besuchsvisum möglich, wenn alle Unterlagen vorliegen. 
Sollte der Heiratstermin nach Ablauf des Visums liegen, ist auch eine Verlängerung oder die Erteilung einer Duldung zur Ermöglichung der Heirat grundsätzlich möglich.
Es kommt dann auf die genauen Umstände an. Das muss dann geprüft werden.

Copyright © 2019 Kanzlei Dr. Paul. Alle Rechte vorbehalten.

Dr. Thomas Paul - Amendestraße 7 - 13409 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 - 617 483 39
Telefax: +49 (0) 30 - 617 483 40
Impressum | Datenschutz | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok