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Häufig wird von binationalen Paaren an uns die Frage herangetragen, ob eine Heirat in Dänemark nicht sinnvoller sei. Insbesondere wird von unseren Mandanten angefragt, ob sie dort als Inhaber einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung heiraten können.
Dazu ist grundsätzlich zu sagen, dass eine Eheschließung in Dänemark unter Umständen wesentlich schneller als in Deutschland erfolgen kann. Wenn es also vor allem um Zeitersparnis geht, ist das unbedingt zu empfehlen. Die Städte und Gemeinden, die dort die Eheschließung ausrichten, stellen unterschiedliche Anforderungen an die Verlobten. Einige fordern eine oder mehrere Übernachtungen, andere fordern das nicht.
Voraussetzung ist stets, dass die Verlobten über gültige Pässe verfügen. Ehefähigkeitsbescheinigungen bzw. Ledigkeitsbescheinigungen, wie sie von den Standesämtern in Deutschland gefordert werden und deren Prüfung oft zu Verzögerungen führt, sind dort in der Regel nicht vorzulegen. Allerdings muss eine Meldebescheinigung/ Aufenthaltsbescheinigung mit Angaben zum Familienstand vorgelegt werden.
Des Weiteren muss unseren Mandanten die Mitteilung gemacht werden, dass eine Heirat in Dänemark mit einer Duldung nicht möglich ist. Erforderlich ist eine Aufenthaltserlaubnis, eine Fiktionsbescheinigung oder ein Schengenvisum. Das gilt für die meisten Länder, die nicht Mitglied der EU sind. So z.B. für afrikanische Länder wie  Kenia (Kenya) und Ghana. Das gilt aber auch für die Dominikanische Republik (Republica Dominicana) und Cuba. Staatsbürger vieler südamerikanischer Länder benötigen oft kein Visum (z.B. Argentinien, Brasilien, Paraguay).

 

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