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Bei unserer Mandantschaft besteht oft eine gewisse Konfusion über die Bedeutung von Ehefähigkeitszeugnis und Ledigkeitsbescheinigung.
Die Ledigkeitsbescheinigung (non-marriage certificate, fé de soltería) erhält man in Deutschland beim Einwohnermeldeamt. Andere Staaten lassen diese z.B. durch das Innenministerium (Argentinien) und auch die Botschaften und Konsulate ausstellen.
Zur Heirat in Deutschland reicht die Vorlage einer Ledigkeitsbescheinigung nicht aus. Nach § 1309 Abs. 1 BGB müssen Ausländer dafür ein Ehefähigkeitszeugnis (certificate of no impediment, certificado de capacidad matrimonial) vorlegen. Stellen die Heimatstaaten die Zeugnisse grundsätzlich niicht aus, dann muss das Befreiungsverfahren bei den deutschen Oberlandesgerichten durchgeführt werden. In diesem Verfahren kann, je nach Besonderheit des Heimatlandes, die Vorlage der Ledigkeitsbescheinigung als eines der Dokumente verlangt werden.

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