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Mit dem Beitritt mehrerer osteuropäischer Länder zur EU in den letzten Jahren sind wir als ausländerrechtlich spezialiserte Kanzlei auch mit dem Problem konfrontiert, dass Neu-EU-Bürger auf Grund von Ausweisungen oder Abschiebungen aus der Zeit vor dem EU-Beitritt ihres Heimatlandes abgeschoben werden sollen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat kürzlich (Beschluss vom 12.12. 2013) einen solchen Fall entschieden.
Der Antragsteller war ein Bürger Kroatiens, der 2010 wegen Straftaten rechtskräftig ausgewiesen worden war. Nach dem Beitritt Kroatiens zur EU wurde er in Deutschland wegen einer offenen Reststrafe festgenommen und sollte nach Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben werden.
Das Verwaltungsgericht ist dem entgegengetreten. Nach Auffassung des VG Hamburg verliert die bestandskräftige Alt-Ausweisung durch den Erhalt der Unionsbürgerschaft ihre Wirkung. Das Gericht untersagte folglich die Abschiebung.


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