Es ist nicht selten, dass Asylbewerber oder geduldete Ausländer, die ja oft viele Jahre mit der Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland leben, eine Fahrerlaubnis erwerben wollen. Da diese Ausländer nur selten einen Pass besitzen, wird die Passlosigkeit oft als Hindernis gesehen. So besteht die verbreitete Ansicht, dass die Asylbewerber keine Chance zum Erwerb der Fahrerlaubnis haben.
Das ist falsch!
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat erst im letzten Monat entschieden, dass auch eine Aufenthaltsgestattung zum Nachweis der Identität ausreichen kann und damit die Passlosigkeit kein Hindernis ist. Das gilt selbst dann, wenn auf der Aufenthaltsgestattung vermerkt ist, dass die Personalangaben auf den eigenen Angaben des Asylbewerbers beruhen (Hessicher VGH, Urteil vom 9. Juni 2015).