Binationale Paare, die in Deutschland heiraten wollen, haben es oft schwer. Das gilt insbesondere, wenn der ausländische Partner nur eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder gar nur eine Grenzübertrittsbescheinigung hat. Aber auch für Inhaber von Schengenvisa ist die Heirat in Deutschland nicht einfach. Das hat verschiedene Gründe. Ein Hindernis können die für die Eheschließung geforderten Unterlagen des Heimatlandes sein.
Deshalb überlegen viele binationale Paare, ob sie nicht in Dänemark heiraten sollten. Insofern ist jedoch zwischen der Möglichkeit der Heirat in Dänemark und einem anschließenden Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland zu unterscheiden. Aus der erfolgreichen Heirat folgt nicht zwangsläufig ein Aufenthaltsrecht. Auch in diesen Fällen ist vor allem die jeweils aktuelle Rechtsprechung zu beachten (z.B. Bundesverwaltungsgericht, AZ: 1 C 23.09 und 1 C 17.09).
Rechtsanwalt Dr. Paul hat selbst in Dänemark geheiratet und hat umfangreiche Erfahrungen in diesem Verfahren.