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Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Recht binationaler Paare. Häufig vertreten wir deshalb einen der Ehegatten, den Deutschen oder den Ausländer, in Scheidungsverfahren. Es kommt dann nicht selten vor, dass der andere Ehegatte nicht oder nicht mehr in Deutschland lebt, sondern in seinem Heimatland. Manchmal wird er während des Verfahrens abgeschoben.
Gerade in solchen Fällen kann es zur Verzögerungen kommen. Es ist natürlich nicht erforderlich, dass der im Ausland lebende Ehegatte zum Scheidungstermin nach Deutschland einreist. Da die anwaltlichen und gerichtlichen Schreiben jedoch auch dem Ausländer zugestellt werden müssen und eine Zustellung im Ausland sehr zeitaufwendig ist, empfiehlt es sich, wenn in Deutschland ein Zustellungsbevollmächtigter benannt wird. Das kann das Verfahren erheblich beschleunigen.
Wenn Sie Sozialleistungen bekommen oder ein geringes Einkommen haben, besteht Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Dann trägt der Staat Ihre Gerichtskosten und Ihre Anwaltskosten.

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