Bei Ausländern, die in Deutschland einen gesicherten Status erlangt haben, besteht nach unseren Erfahrungen oft der Wunsch, ihre ausländischen Kinder nachzuholen.
Neben den allgemeinen Nachzugsbedingungen sind einige Besonderheiten zu beachten.
Zunächst sollte man daran denken, den Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen, bevor das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat. Denn danach verlangt das Gesetz, dass das Kind die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet ist, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung oder Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse Deutschlands einfügen kann. Bei einem jüngeren ausländischen Kind wird auf diese Voraussetzung verzichtet.
Des Weiteren verlangt das Gesetz, dass beide Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (§ 32 AufenthG). Nach unserer Erfahrung kommt es gerade diesbezüglich zu Problemen bei der Erteilung des Visums. Denn häufig lebt noch ein Elternteil im Ausland, der auch noch personensorgeberechtigt ist. Hier kann sich die Herbeiführung entsprechender Entscheidungen nach dem jeweiligen Landesrecht empfehlen.