Am 01.08. 2012 trat die Richtlinie 2009/50/EG vom 25. Mai 2009 für die BLAUE KARTE EU (BLUE CARD EU / TARJETA AZUL UE) in Kraft. Seit dem können ausländische Fachkräfte eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Vorausgesetzt wird ein anerkannter Hochschulabschluss. Nach dem Gesetz kann auch eine fünfjährige Berufserfahrung ausreichen. Jedoch wurde die erforderl. Rechtsverordnung noch nicht erlassen.
Wird der Ausländer 46400 € jährlich (3867 € monatlich) verdienen oder hat der Ausländer einen inländischen Hochschulabschluss in einem gesetzlich bestimmten Mangelberuf und verdient 36192 € jährlich (3016 € monatlich), dann entscheidet die zuständige Ausländerbehörde ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. In den übrigen Fälen ist die Bundesagentur für Arbeit zu beteiligen. Der Zeitraum, für den die Erlaubnis erteilt wird, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen wird die Blue Card für 4 Jahre erteilt.
Beantragt wird die Blue Card EU bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder der Ausländerbehörde. Unsere Kanzlei ist Ihnen gern dabei behilflich.