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Auch wer mit einem gültigen Touristenvisum (Schengenvisum) einreist, kann gegen die Visumpflicht verstoßen und Ausweisungsgründe setzen.
Das Hamburgische OVG hat mit Beschluss vom 25.03. 2013  in einem solchen Fall entschieden.
Eine peruanische Staatsangehörige heiratete mit einem für Deutschland ausgestellten Touristenvisum in Dänemark einen in Deutschland lebenden Landsmann. Nach ihrer Rückkehr nach Peru beantragte sie erneut ein Touristenvisum. In das Antragsformular trug sie ein, ledig zu sein und nur für einen Monat in Deutschland bleiben zu wollen, in Berlin. In Wahrheit wollte sie jedoch zu ihrem Ehemann nach Hamburg ziehen und dort einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Die Angaben auf dem Antrag waren mithin falsch.
Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag ab und bekam vor Gericht Recht. Das OVG entschied, dass die Antragstellerin mit einem falschen Visum eingereist war und außerdem durch Falschangaben einen Ausweisungsgrund gesetzt hatte.

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